Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die WIC Wilhelm Immobilien & Consulting bietet ein Internetinformationsportal für Immobilien an. Die Nutzer der Website erhalten die Möglichkeit, sich über aktuelle Immobilienangebote zu informieren und bei Interesse an einer Immobilie ein sog. Exposé anzufordern.

Mit der Verwendung des im Exposé enthaltenen Angebots – also z.B. durch Besichtigung der Immobilie oder durch Aufnahme von Verhandlungen – kommt zwischen der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting und dem Nutzer (im Folgenden: Maklerkunde) ein Maklervertrag über die im Exposé enthaltene Immobilie zustande. Die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und werden hiermit vom Maklerkunden anerkannt.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, einen Maklervertrag durch schriftliche Vereinbarung mit der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting abzuschließen.

§1 Vertraulichkeit

Sämtliche Nachweis-/Vermittlungstätigkeiten sowie Angebote, Informationen und übersandte Exposés der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

§2 Weitergabe

Eine Weitergabe der unter § 1 genannten Unterlagen an Dritte ist ohne vorherige, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting untersagt.

Gibt der Maklerkunde die Unterlagen dennoch an Dritte ohne die erforderliche Zustimmung weiter, so ist der Maklerkunde zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte bzw. eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergeleitet hat, das Geschäft abschließt, welches nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig gewesen wäre. Dabei handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting. Dem Maklerkunden bleibt aber der Nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die WIC Wilhelm Immobilien & Consulting behält sich wiederum vor, weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der unbefugten Weitergabe von Informationen geltend zu machen.

§3 Doppeltätigkeit

Die WIC Wilhelm Immobilien & Consulting ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

§4 Provision

Auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder der Anmietung wird bei Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters hingewiesen. Diese Bekanntgabe ist als „Nachweistätigkeit“ der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting zu bezeichnen.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund dieser Nachweistätigkeit und/oder der Vermittlungstätigkeit der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting ein Hauptvertrag bezüglich der, in den übermittelten Angeboten, Informationen und Exposés benannten Immobilien, zustande gekommen ist.

Die Mitursächlichkeit der Tätigkeit der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting ist dabei ausreichend.

Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über eine andere Immobilie eines von der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting abweicht. Mithin entsteht der Provisionsanspruch insbesondere auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt.

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages fällig.

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Die Käuferprovision beträgt 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inkl. 19% ges. MwSt. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Bei Gewerbemietobjekten beträgt die Mieterprovision 3,57 Monatsmieten.

§5 Vorkenntnis

Ist dem Maklerkunden das von der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dies unverzüglich (also innerhalb von 3 Werktagen) ab Empfang des Nachweises/Exposés schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Maklerkunde im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting dadurch entstanden sind, dass der Maklerkunde die Vorkenntnis nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

§6 Haftung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

Alle Angaben in den übermittelten Unterlagen (Angebote, Informationen, Exposés, etc.) sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting von den Auftragsgebern übermittelt wurden. Die WIC Wilhelm Immobilien & Consulting übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der WIC Wilhelm Immobilien & Consulting, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§8 Widerrufsrecht

Sofern der Maklerkunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen seine Vertragserklärung zu widerrufen, es sei denn, der Vertrag wurde in unseren Geschäftsräumen geschlossen.

Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 Abs. 1; § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, WIC Wilhelm Immobilien & Consulting, Karin Wilhelm-Scharl, Tassilohof, Gießereistr. 12, 85435 Erding, Fax: 0 81 22 / 95 81 677, info@w-ic.info, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

§9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Stand: September 2016